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ATLAS AC TRADE GMBH

AGB
Nutzungsbedingungen

Für die Nutzung des B2B-Marktplatzes durch europäische Käufer und indische Lieferanten.

§ 1 Allgemeine Regelungen

(1)Das Unternehmen Atlas AC Trade GmbH Sudetenstraße 26, 30559 Hannover, Amtsgericht Hannover, HRB 231532 (nachfolgend „Plattformbetreiber“), vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Amrinder Chahal, bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, das Business-to-Business Handelssystem für einen Handel zwischen Indien und Europa auf dem vom Plattformbetreiber betriebenen Online-Marktplatz (nachfolgend: „Marktplatz“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen, dauerhaft zu nutzen.

(2)Die Nutzer können den Marktplatz entweder in der Funktion eines europäischen Käufers oder eines indischen Lieferanten nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen nutzen.

(3)Ein Nutzer in der Funktion eines Käufers kann über den Marktplatz insbesondere Angebotsanfragen (Request for Quotation – RFQ) stellen, Lieferantenprofile im Sinne eines Self-Serve-Modells suchen, durchsuchen und auswählen, Lieferanten zwecks Abschluss eines Vertrags kontaktieren und mit diesen in Vertragsverhandlungen eintreten.

(4)Ein Nutzer in der Funktion eines Lieferanten kann über den Marktplatz insbesondere Produkte und Materialien aus den Bereichen Textilien & Bekleidung, Heimtextilien & Bodenbeläge sowie Möbel & Handwerk Käufern zum Verkauf anbieten.

(5)Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Plattformbetreiber und dem jeweiligen Nutzer geltenden Bedingungen für die von dem Plattformbetreiber im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese von dem Plattformbetreiber ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 dieser Nutzungsbedingungen erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.

(6)Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer von dem Plattformbetreiber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.

§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers

(1)Der Marktplatz ist eine Plattform für europäische Käufer und indische Lieferanten für den Handel mit Produkten und Materialien. Der Marktplatz verfügt über ein integriertes, automatisiertes Nachrichtensystem zwecks Vereinfachung der Kommunikation zwischen Käufer und Lieferanten wie auch über umfangreiche Funktionalitäten zur Verwaltung laufenden Geschäftstransaktionen.

(2)Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen insbesondere in:

a)Betrieb des Marktplatzes als digitaler B2B-Online Marktplatz sowie Vorhaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Marktplatzes für europäische Käufer und indische Lieferanten nach Zulassung eines Nutzers gem. § 3 dieser Nutzungsbedingungen;

b)Gewährung technischer Möglichkeiten, insbesondere zur Einrichtung von Nutzerprofilen, sodass europäische Käufer und indische Lieferanten sich über den Marktplatz als potentielle Vertragspartner suchen, identifizieren und kontaktieren sowie in Vertragsverhandlungen eintreten können;

c)Bereitstellung der digitalen und technischen Infrastruktur, insbesondere durch Bereitstellung einer Such- und Filterfunktion, digitaler Formulare, Muster und Angebotsanfragen („Request for Quotation“ – RFQ) gem. § 6 dieser Nutzungsbedingungen und Bereitstellung eines Verzeichnisses von Lieferanten;

d)Sichtprüfung und Freischaltung von Registrierungsanfragen nebst fortlaufender Nachprüfung, insbesondere der Lieferanten im Hinblick auf deren Identitäts- und Gesellschaftsdokumente, gesetzliche Lieferantenkennungen (z.B. Goods and Service Tax-Registrierung (GST) und Importer-Exporter Code (IEC)) und etwaiger vorgelegter Unterlagen;

e)Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern bzw. Vertragsparteien;

f)Bereithaltung weiterer, optionaler und kostenpflichtiger Leistungen, wie etwa die Beauftragung von durch eine dritte Partei durchzuführenden Werks-Audits nach gesonderter Vereinbarung mit dem Plattformbetreiber.

(3)Der Plattformbetreiber schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit des Marktplatzes für die vereinbarten Leistungen von 98,5 %. Dies schließt erforderliche Wartungsarbeiten ein. Eine Unterbrechung darf nicht länger als für 48 Stunden fortbestehen.

§ 3 Zulassung und Zugang zum Marktplatz

(1)Voraussetzung für die Nutzung des Marktplatzes ist die vorherige Zulassung eines Nutzers. Der Marktplatz steht nur Kaufleuten im Sinne des HGB und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Marktplatzes besteht nicht.

(2)Eine Antragstellung auf Zulassung erfolgt durch eine Registrierung auf dem Marktplatz. Im Rahmen der Registrierung kann ein Käufer ein Käuferkonto anlegen und ein Lieferanten ein Lieferantenkonto. Der jeweilige Nutzer hat im Zulassungsantrag im Rahmen der Registrierung die auf dem Marktplatz abgefragten Informationen anzugeben. Dies kann bei einem Käufer insbesondere Angaben betreffend den vollständigen Namen, geschäftliche E-Mail Adresse, Unternehmensname, Website und USt-IdNr. und bei einem Lieferanten insbesondere Angaben betreffend den vollständigen Namen, geschäftliche E-Mail Adresse, Unternehmensname, Website, Stadt, GST-Nummer und IEC-Nummer sowie PAN, AD-Code und RCMC umfassen.

(3)Die Annahme des Zulassungsantrags durch den Plattformbetreiber erfolgt nach Überprüfung des angelegten Nutzerkontos sowie etwaiger im Rahmen des Registrierungsvorgangs eingereichter Dokumente mit Übersendung [Beschreibung des technischen Vorgehens, z.B. Zulassungsbestätigung, Registrierungsbestätigung, usw.] per E-Mail. Unterbleibt eine derartige Übersendung durch den Plattformbetreiber gilt der Zulassungsantrag als abgelehnt.

(4)Durch die Zulassung kommt ein Vertrag auf unbestimmte Zeit zwischen dem Plattformbetreiber und dem jeweiligen Nutzer nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zustande.

§ 4 Vergütung

(1)Für Käufer ist die Nutzung des Marktplatzes kostenfrei.

(2)Für Lieferanten ist die Nutzung des Marktplatzes kostenpflichtig. Die vom Lieferanten jeweils zu zahlende Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche auf dem Marktplatz unter folgendem Link […] einsehbar sind.

(3)Die dem Lieferanten anfallenden Vergütungen werden nach den Bestimmungen der aktuellen Preiskonditionen ohne Abzug, jedoch zzgl. Mehrwertstellung, zum jeweils geltenden Steuersatz fällig. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Lieferant einverstanden.

§ 5 Login und Zugangsdaten

(1)Über das jeweilige Käuferkonto bzw. Lieferantenkonto kann grundsätzlich, soweit jeweils technisch angeboten, der Nutzer die Möglichkeit erhalten, den Mitarbeitern in seinem Unternehmen eine eigene Zugangsberechtigung einzuräumen und nach seinen Wünschen zu konfigurieren, um diesen eine optimale Arbeit mit dem Marktplatz zu ermöglichen.

(2)Der jeweilige Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. § 3 (3) dieser Nutzungsbedingungen gegenüber dem Plattformbetreiber bzw. anderen Nutzern gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle künftigen Änderungen der getätigten Angaben unverzüglich mitzuteilen und die Angaben im Käuferkonto bzw. Lieferantenkonto stets aktuell zu halten. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins im Sinne des § 5 (1) dieser Nutzungsbedingungen gemacht werden.

(3)Der Plattformbetreiber ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Marktplatz zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen oder geltendes Recht eines Mitgliedstaates der EU verstoßen hat. Bei der Entscheidung über die Sperrung des Nutzers sind die Umstände des jeweiligen Einzelfalls unter Heranziehung der nachfolgenden Kriterien zu berücksichtigen:

a)die absolute Anzahl der offensichtlich rechtswidrigen Inhalte oder der offensichtlich unbegründeten Meldungen oder Beschwerden, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums bereitgestellt bzw. eingereicht wurden;

b)deren relativer Anteil an der Gesamtzahl der in einem bestimmten Zeitraum bereitgestellten Einzelinformationen oder innerhalb eines bestimmten Zeitraums gemachten Meldungen;

c)die Schwere der Fälle der missbräuchlichen Verwendung, einschließlich der Art der rechtswidrigen Inhalte, und deren Folgen; und

d)die von dem Nutzer, der Person, der Einrichtung oder dem Beschwerdeführer verfolgten Absichten, sofern diese Absichten ermittelt werden können.

(4)Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer ist auch für die Geheimhaltung der Mitarbeiter-Logins im Sinne des § 5 (1) dieser Nutzungsbedingungen verantwortlich und wird seine Mitarbeiter entsprechend anweisen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer den Plattformbetreiber hierüber unverzüglich informieren. Sobald der Plattformbetreiber von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird der Plattformbetreiber den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird der Plattformbetreiber den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.

§ 6 Abschluss von Verträgen über den Marktplatz

(1)Käufer haben insbesondere die Möglichkeit, Angebotsanfragen (Request for Quotation – RFQ) zu stellen und eigens nach individuellen Kriterien gesuchte und eignes ausgewählte Lieferanten einzuladen, verbindliche Angebote zum Abschluss eines Vertrags abzugeben.

(2)Angebotsanfragen können nur von Käufern eröffnet werden und beinhalten kein rechtlich verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern stellen nur eine Aufforderung zu Abgabe von Angeboten an Lieferanten („invitatio ad offerendum“) dar.

(3)Lieferanten haben die Möglichkeit, auf Angebotsanfragen von Käufern ein verbindliches Angebot an den jeweiligen Käufer abzugeben. Die Angebote eines Lieferanten sind bindende und unwiderrufliche Erklärungen zum Abschluss eines Vertrages mit dem jeweiligen Käufer. Soweit zwischen einem Käufer und Lieferanten nichts anderes vereinbart ist, ist ein Lieferant ab dem Ende der vom Käufer bestimmten und gegebenenfalls verlängerten Dauer der Angebotsanfrage weitere 30 Tage an sein Angebot gebunden.

(4)Ein Käufer ist frei in der Wahl, ob und welches der eingegangenen Angebote eines Lieferanten er annehmen möchte. Sofern Käufer und Lieferant keine abweichende Vereinbarung treffen, kommt ein Vertrag zustande, wenn ein Käufer das Angebot eines Lieferanten durch Betätigen der Schaltfläche „Angebot annehmen“ annimmt.

(5)Handlungen unter Verwendung des jeweiligen Logins eines Nutzers sind dem Nutzer grundsätzlich zuzurechnen. Nutzer sind für alle selbst auf dem Marktplatz abgegebenen Willenserklärungen verantwortlich. Für von Dritten unter dem Mitgliedskonto des Nutzers abgegebene Erklärungen haften sie in vorhersehbarem Umfang nach den Grundsätzen eines Vertrages mit Schutzwirkung für Dritte.

(6)Für alle Transaktionen auf dem Marktplatz gilt ausschließlich die auf der Plattform des jeweiligen Marktplatzes maßgebliche Systemuhrzeit.

(7)Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur des Marktplatzes sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Plattformbetreiber wird die Nutzer des Marktplatzes über die Änderungen entsprechend informieren.

§ 7 Pflichten der Nutzer

(1)Angebotsanfragen eines Käufers oder Angebote eines Lieferanten dürfen nicht erfolgen, wenn

a)die Angaben so unvollständig sind, dass sich Gegenstand und Preis nicht bestimmen lassen;

b)die Durchführung eines Verkaufs nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würde. Es dürfen insbesondere keine Gegenstände angeboten werden, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter verstoßen; gleiches gilt für pornographische oder jugendgefährdende Artikel, Waffen, Drogen, Propagandamaterial verfassungsfeindlicher Organisationen und Parteien, lebende Tiere, usw. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, eine solche Angebotsanfrage eines Käufers oder ein solches Angebot eines Lieferanten unverzüglich vom Marktplatz zu entfernen.

(2)Produkte und Materialien, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen, dürfen auf dem Marktplatz nur angeboten und nachgefragt werden, wenn der Nachweis in die Beschreibung der Produkte und Materialien aufgenommen wurde und die Produkte und Materialien nur gegen den gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis abgegeben werden.

(3)Mit der Zulassung gem. § 3 dieser Nutzungsbedingungen übernimmt der Nutzer gegenüber de und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten werden und stellt den Plattformbetreiber von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere muss der Nutzer die für ihn auf dem Marktplatz handelnden Personen (insbesondere Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch den Plattformbetreiber gemäß Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers, einsehbar unter [Link], informieren und die gegebenenfalls notwendige Einwilligung dieser handelnden Personen einholen, bevor deren personenbezogene Daten im Rahmen der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins oder auf sonstige Weise in die Plattform eingestellt werden.

§ 8 Abwicklung der zwischen Käufer und Lieferanten geschlossenen Verträge

(1)Die Abwicklung von zwischen Käufer und Lieferanten geschlossenen Verträgen ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. Der Plattformbetreiber übernimmt für die zwischen Käufer und Lieferanten geschlossenen Verträge weder eine Garantie für die Erfüllung der geschlossenen Verträge noch eine Haftung für Sach- oder Rechtsmängel der gehandelten Produkte und Materialien. Den Plattformbetreiber trifft keinerlei Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

(2)Der Plattformbetreiber kann auch keine Gewähr für die wahre Identität und die Verfügungsbefugnis der Nutzer übernehmen. Bei Zweifeln sind beide Vertragspartner gehalten, sich in geeigneter Weise über die wahre Identität sowie die Verfügungsbefugnis des anderen Vertragspartners zu informieren.

§ 9 Haftung des Plattformbetreibers

(1)Der Plattformbetreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Plattformbetreiber bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

(2)Für von dem Plattformbetreiber nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt der Plattformbetreiber keine Haftung.

(3)Für den Verlust von Daten haftet der Plattformbetreiber nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.

(4)Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der von dem Plattformbetreiber auf dem Marktplatz erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.

(5)Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.

(6)Soweit über den Marktplatz eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste, usw. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der Plattformbetreiber weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Plattformbetreiber nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, usw.

(7)Der Plattformbetreiber ist von der Haftung für durch den Nutzer auf dem Marktplatz eingestellte rechtswidrige Inhalte ausgenommen, sofern der Plattformbetreiber nicht tatsächlich Kenntnis von diesen Inhalten oder von Umständen hat, die die Rechtswidrigkeit der Inhalte offensichtlich erkennen lassen.

(8)Als rechtswidrige Inhalte im Sinne des § 9 dieser Nutzungsbedingungen gelten sämtliche Informationen, die nicht mit dem Recht der Europäischen Union oder dem nationalen Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union vereinbar sind.

§ 10 Fremde Inhalte

(1)Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) auf dem Marktplatz einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.

(2)Der Plattformbetreiber macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert gegenüber dem Plattformbetreiber und den übrigen Nutzern des Marktplatzes, dass die von ihm angebotenen Waren keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.

(3)Der Plattformbetreiber behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese rechtswidrig im Sinne von § 9 dieser Nutzungsbedingungen sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen. Im Falle des Verdachts von Straftaten, die eine Gefahr für das Leben und die Sicherheit von Personen darstellen, behält sich der Plattformbetreiber das Recht vor, den Verdacht den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen. Der Nutzer erhält eine Begründung im Sinne von § 5 (3) dieser Nutzungsbedingungen, in der die Gründe für die Sperrung dargelegt werden.

(4)Der Nutzer wird den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Plattformbetreiber wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung des Plattformbetreibers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.

§ 11 Sonstige Pflichten des Nutzers

(1)Der Nutzer ist verpflichtet,

a)die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;

b)in seinem Bereich eintretende technische Änderungen dem Plattformbetreiber umgehend mitzuteilen, wenn diese geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Marktplatzes zu beeinträchtigen;

c)bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf den Marktplatz mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;

d)Geschäfte auf bzw. über den Marktplatz ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken zu tätigen.

(2)Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Marktplatzes gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang der Nutzer nicht berechtigt ist. Weiterhin muss der Nutzer dafür Sorge tragen, dass seine über den Marktplatz übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus den Plattformbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen den Plattformbetreiber geltend machen.

§ 12 Datenverarbeitung und Einhaltung Vertraulichkeit durch den Plattformbetreiber; Geheimnisschutz,

(1)Die Server des Plattformbetreibers sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Nutzer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden könnten. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung des Marktplatzes übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.

(2)Der Nutzer willigt darin ein, dass der Plattformbetreiber Informationen und nicht personenbezogene Daten über den Verlauf von Angebotsanfragen eines Käufers bzw. Angebots eines Lieferanten sowie das Verhalten von Käufern bzw. Lieferanten bei der Durchführung dieser Transaktionen in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z.B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.

(3)Der Plattformbetreiber ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass der Plattformbetreiber:

a)die vom Nutzer im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten und Rechnungsdaten sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;

b)die vom Nutzer im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Firmenpräsentation auf dem Marktplatz unter Verwaltung selbstständig in den Marktplatz eingepflegten Daten speichert und im öffentlichen und geschlossenen Bereich des Marktplatzes für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bzw. zur Einsicht bereit hält;

c)nicht personenbezogene Daten über den Inhalt eines zwischen Käufer und Lieferanten abgeschlossenen Vertrags speichert und an andere Nutzer weiterleitet [und – soweit der betroffene Nutzer dies durch die Auswahl eines öffentlichen Vertragsschlusses wünscht – im öffentlichen Bereich des Marktplatzes für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereit hält].

(4)Der Plattformbetreiber wird im Übrigen alle einen Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. Der Plattformbetreiber behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn der Plattformbetreiber aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten eines Nutzers offen legen muss.

(5)Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers, einsehbar unter [Link], verwiesen.

(6)Geschäftsgeheimnisse des Nutzers im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG darf der Plattformbetreiber im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der §§ 3, 4, 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.

§ 13 Zahlungsdienste

(1)Der Plattformbetreiber wird keine Zahlungsdienstfunktionen in der Weise integrieren, dass es sich um einen Zahlungsauslösungsdienst im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 7 , Abs. 33 ZAG oder um einen Kontoinformationsdienst im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 8, Abs. 34 ZAG handelt.

(2)Die Abwicklung von Zahlungen für zwischen den Nutzern über den Marktplatz nach Maßgabe des § 6 dieser Nutzungsbedingungen abgeschlossenen Verträge erfolgt über die Einbindung eines sogenannten Escrow-Partners.

(3)Die Zahlung des zwischen den Nutzern im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags vereinbarten Preises erfolgt durch den Käufer auf ein Treuhandkonto (Escrow-Konto), das bei [Name des Escrow-Partners] geführt wird. Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn der vereinbarte Betrag auf dem Escrow-Konto gutgeschrieben ist.

(4)Die Freigabe des Betrags vom Escrow-Konto an den Lieferanten erfolgt, sobald der Lieferant vollständige Versanddokumente (Bill of Lading, Packliste, Handelsrechnung, Ursprungszeugnis) hochgeladen hat und der Käufer den Wareneingang und die Vertragsgemäßheit des Vertragsprodukts bestätigt hat. Bleibt eine entsprechende Käuferbestätigung aus, wird der Lieferant etwaige Nachweise (z.B. Konformität des Vertragsprodukts, Begründung der Zahlungsberechtigung, usw.) zur Verfügung stellen.

(5)Die Kosten für die Einrichtung und Führung des Escrow-Kontos trägt der Lieferant, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(6)Kommt es zwischen den Nutzern zu Streitigkeiten über die Freigabe des zwischen den Nutzern im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags vereinbarten Preises, verbleibt das Geld bis zur Klärung der Streitigkeiten auf dem Escrow-Konto. Der Plattformbetreiber wird in diesen Fällen prüfen, inwieweit die Vorgaben der Angebotsanfrage (Request for Quotation – RFQ) eingehalten wurden. Bei branchenüblichen Kleinmängel und handelsüblichen Abweichungen von 2 % defekter Waren der vertraglich vereinbarten Liefermenge, erfolgt eine Auszahlung des vereinbarten Preises. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen erfolgt einzelfallabhängig ein anteiliger Einbehalt/Teilerstattung, Nachlieferung/Kulanz oder eine vollständige Rückerstattung.

(7)Eine Auszahlung des zwischen den Nutzern im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags vereinbarten Preises erfolgt in Euro, sofern nichts anderes vereinbart ist.

§ 14 Abtretung und Aufrechnung

(1)Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit dem Plattformbetreiber auf Dritte ist ausgeschlossen.

(2)Zur Aufrechnung gegenüber dem Plattformbetreiber ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.

§ 15 Vertragsdauer

(1)Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch den Plattformbetreiber gem. § 3 dieser Nutzungsbedingungen.

(2)Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

(3)Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für den Plattformbetreiber insbesondere:

a)der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;

b)die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;

c)der Verzug des Lieferanten mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Lieferanten gem. § 4 dieser Nutzungsbedingungen zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen.

d)andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle des Plattformbetreibers liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.

(4)Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail wahren die Schriftform.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1)Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Hannover. Der Plattformbetreiber ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.

(2)Der Nutzer hat die Möglichkeit, rechtswidrige Inhalte, Verstöße gegen die EU-Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (VO (EU) 2019/1150, kurz „P2B-Verordnung“), technische Probleme und sonstiges Verhalten des Plattformbetreibers im Rahmen eines Abhilfe- und Meldeverfahrens bei einer zentralen Kontaktstelle zu melden. Nach einem erfolglosen Abhilfeverfahren können die Betroffenen eine außergerichtliche Schlichtung vor einem Mediator anstreben. Informationen zur Abgabe einer Meldung und zum Ablauf des Verfahrens finden Sie hier [Link einfügen].

Mediator: […]

Name: […]

Adresse: […]

E-Mail: […]

(3)Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

[Stand: August 2026]